von Christophe Vallois
20. Oktober 2026
10 Min. Lesezeit
Justitia 4.0: Stand Oktober 2026 für Anwaltskanzleien
Justitia 4.0 und BEKJ im Überblick: Zeitplan, Kantone und Pflichten. Was Anwaltskanzleien jetzt wissen müssen, Stand Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Zusammenfassung
Justitia 4.0 ist das nationale Programm zur Digitalisierung der Schweizer Justiz. Seine zentrale Plattform justitia.swiss ermöglicht den sicheren elektronischen Austausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Anwaltschaft. Die Rechtsgrundlage bildet das BEKJ: Erste Bestimmungen gelten seit dem 1. Oktober 2025, die übrigen sollen nach heutigem Planungsstand am 1. Juli 2027 folgen. Wann die elektronische Eingabe für Anwältinnen und Anwälte verbindlich wird, legt jeder Kanton selbst fest. Zwölf Kantone haben die Vereinbarung ratifiziert, nötig sind 18 und der Bund.
Einleitung
Die Schweizer Justiz verlässt das Papier. Für Anwaltskanzleien heisst das: Eingaben, Zustellungen und Akteneinsicht laufen künftig über eine gemeinsame nationale Plattform. Zugleich unterscheiden sich die Zeitpläne der Kantone, und drei Begriffe werden häufig vermischt: Ratifikation der Vereinbarung, Pilotbetrieb und verbindliche Nutzung.
Dieser Artikel ordnet den Stand von Oktober 2026 anhand von Angaben des Bundes, der Kantone und des Projekts Justitia 4.0 und zeigt, was Kanzleien jetzt vorbereiten können. Bei Ketl begleiten wir Anwaltskanzleien und weitere regulierte Berufe bei der digitalen Dokumentenführung, deshalb verfolgen wir die Entwicklung eng.
Justitia 4.0 im Überblick
Justitia 4.0 ist das nationale Programm, das die digitale Transformation der Schweizer Justiz vorantreibt. Die zentrale Plattform justitia.swiss ermöglicht den sicheren elektronischen Austausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwältinnen und Anwälten und weiteren Verfahrensbeteiligten. Sie soll Papierprozesse durch den digitalen Dokumentenaustausch, elektronische Akten und den Online-Zugang zu Gerichtsakten ersetzen, auf einer gemeinsamen nationalen Infrastruktur.
Zum Programm gehört auch die Justizakte-Applikation (JAA, französisch ADJ), die Erstellung, Verwaltung und Bearbeitung elektronischer Akten unterstützt. Der Übergang umfasst die technische Infrastruktur ebenso wie Arbeitsabläufe der Justiz, IT-Systeme, Arbeitsplätze und die Ausstattung der Gerichtssäle. Die nationale Plattform steht für Tests bereit, und ausgewählte Justizbehörden setzen sie bereits in Pilotprojekten ein.
Das BEKJ: Rechtsrahmen und Zeitplan
Den rechtlichen Rahmen setzt das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Der Zeitplan in fünf Schritten:
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 20. Dezember 2024 | Die Bundesversammlung verabschiedet das BEKJ |
| 1. Oktober 2025 | Erste Bestimmungen treten in Kraft: Regeln zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss (Art. 1 bis 17 BEKJ) und ein Teil des Datenschutzes (Art. 27 Abs. 1 und 3 bis 6) |
| Voraussetzung für die Gründung | Der Bund und mindestens 18 Kantone ratifizieren die Vereinbarung, die Gründung wird in der ersten Jahreshälfte 2027 erwartet |
| 1. Juli 2027 (geplant) | Die übrigen Bestimmungen sollen in Kraft treten, der Bundesrat entscheidet |
| Ab diesem Zeitpunkt | Freiwillige elektronische Eingaben über die Plattform, Justizbehörden empfangen Eingaben elektronisch |
Die Körperschaft justitia.swiss wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und verantwortet Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform. Sie wird gegründet, sobald der Bund und mindestens 18 Kantone die Vereinbarung ratifiziert haben, was das Projekt Justitia 4.0 für die erste Jahreshälfte 2027 erwartet. Für die verbindliche Nutzung gilt ein kantonaler Fahrplan: Die Pflicht zur elektronischen Eingabe greift für Anwältinnen und Anwälte, sobald der jeweilige Kanton die Verfahrensrechte für anwendbar erklärt. Laut dem Kanton Genf können Bund und Kantone die verbindliche elektronische Kommunikation frühestens ein Jahr und spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des BEKJ einführen, Basel-Stadt sieht für professionelle Anwenderinnen und Anwender fünf Jahre vor, Basel-Landschaft nennt als frühesten Zeitpunkt für die Pflicht den Juli 2028.
Praktisch bedeutsam: Mit dem Inkrafttreten entfällt bei Eingaben über die Plattform die Pflicht zur physischen oder qualifizierten elektronischen Signatur. Eine Nutzungsgebühr kann der Bund erst ab diesem Zeitpunkt erheben, im Pilotbetrieb bleibt die Nutzung für Pilotkantone und beteiligte Anwältinnen und Anwälte kostenlos.
Drei Etappen, die sich auseinanderhalten lassen
Die Meldungen der Kantone zeigen einen wichtigen Unterschied. Drei Etappen folgen drei getrennten Zeitplänen:
- Ratifikation: Ein Kanton stimmt der Gründungsvereinbarung justitia.swiss zu.
- Pilotbetrieb: Gerichte testen die Plattform in realen oder begrenzten Verfahren.
- Verbindliche Nutzung: Der Kanton legt fest, ab wann die elektronische Kommunikation für professionelle Anwenderinnen und Anwender gilt.
Das Bundesziel vom 1. Juli 2027 gilt für das BEKJ insgesamt. Der konkrete Startzeitpunkt der Pflicht hängt von Bundesrahmen, kantonalen Vorbereitungen und Übergangsfristen ab, deshalb lohnt sich ein Blick auf den eigenen Kanton.
Stand in den Kantonen im Oktober 2026
Laut der Website von justitia.swiss haben zwölf Kantone die Gründungsvereinbarung ratifiziert: Genf, Schaffhausen, Schwyz, Zug, St. Gallen, Luzern, Uri, Obwalden, Neuenburg, Basel-Landschaft, Graubünden und Thurgau. Für die Gründung der Körperschaft sind der Bund und mindestens 18 Kantone nötig.
| Kanton | Letzte bestätigte Entwicklung | Stand der Vereinbarung |
|---|---|---|
| Genf | Pilotbetrieb der Justizakte-Applikation am Zivilgericht seit 17. Oktober 2025 | Ratifiziert |
| Waadt | Beitrittsvorlage des Staatsrats an den Grossen Rat | Genehmigungsverfahren läuft |
| Basel-Stadt | Antrag der Regierung auf Beitritt im August 2026 | Zustimmung des Grossen Rats ausstehend |
| Basel-Landschaft | Beitritt vom Landrat Ende Mai 2026 befürwortet | Ratifiziert |
| Schaffhausen | Pilotbetrieb der Plattform seit Ende 2025 | Ratifiziert |
| Graubünden | Regierung beschliesst Beitritt im September 2026 | Ratifiziert |
| Neuenburg | Beitrittsbeschluss des Staatsrats vom 26. August 2026 | Ratifiziert |
| Schwyz | Eingeschränkter Pilot am Verwaltungsgericht seit Juli 2026 | Ratifiziert |
| Zürich | Antrag der Regierung an den Kantonsrat im Mai 2026 | Genehmigungsverfahren läuft |
| Bern | Verfahren laut justitia.swiss im Gang (Oktober 2026) | Genehmigungsverfahren läuft |
| Glarus | Verfahren laut justitia.swiss im Gang (Oktober 2026) | Genehmigungsverfahren läuft |
Laut justitia.swiss laufen die Genehmigungsverfahren in Waadt, Bern, Zürich, Glarus und Basel-Stadt. Zählt man diese fünf Kantone zu den zwölf ratifizierten hinzu, ergeben sich 17 Kantone, für die Gründung der Körperschaft braucht es mindestens 18. Einzelne Entwicklungen im Detail:
- Genf: Der Grosse Rat hat den Investitionskredit für das Programm eDossier judiciaire am 27. Januar 2023 gutgeheissen. Die Justizakte-Applikation ging am 17. Oktober 2025 im Zivilgericht in Pilotbetrieb.
- Basel-Stadt: Die Regierung beantragte am 18. August 2026 den Beitritt und setzt auf die gemeinsame nationale Plattform statt auf eine eigene Lösung. Für die verbindliche Nutzung durch professionelle Anwenderinnen und Anwender sieht der Kanton eine fünfjährige Übergangsfrist vor.
- Basel-Landschaft: Die Regierung hatte den Beitritt im November 2025 beantragt, der Landrat hat ihm Ende Mai 2026 zugestimmt.
- Schwyz: Seit dem 1. Juli 2026 nimmt das Verwaltungsgericht in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Verfahren, darunter bestimmte Sozialversicherungsstreitigkeiten, elektronische Eingaben über justitia.swiss entgegen. Es handelt sich um eine Pilotlösung.
- Zürich: Der Regierungsrat hat am 6. Mai 2026 den Antrag auf ein Beitrittsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Auswirkungen auf Anwaltskanzleien
Aus dem Stand der Dinge lassen sich fünf konkrete Punkte für die Vorbereitung ableiten:
- Kantonale Fahrpläne prüfen. Kanzleien mit Mandaten in mehreren Kantonen erleben unterschiedliche Startzeitpunkte für die verbindliche Nutzung.
- Eingaben und Zustellungen als elektronische Dokumente führen. Ablage, Benennung, Suche und Nachvollziehbarkeit rücken in den Mittelpunkt, sobald Papier als Träger entfällt.
- Pilotfenster nutzen. Anwältinnen und Anwälte können an Pilotprojekten teilnehmen, die Nutzung ist im Pilotbetrieb kostenlos.
- Eigene Dossierführung mitdenken. Die Plattform dient dem Austausch mit den Justizbehörden, Dateien bleiben dort in der Regel 90 Tage verfügbar. Ablage und Archivierung der eigenen Dossiers übernimmt die Kanzlei in ihrem eigenen System, etwa in Ketl.
- Vertraulichkeit und Datenstandort klären. Für Dokumente unter Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) verdient der Betrieb des eigenen Dokumentensystems besondere Aufmerksamkeit. Mehr dazu im revDSG-Leitfaden für Unternehmen und im Artikel was Schweizer Hosting allein offenlässt.
Ketl und Justitia
Ketl ist eine souveräne, KI-gestützte GED für regulierte Berufe, darunter Anwaltskanzleien, Notariate, Treuhänder, Banken und Versicherungen. Hosting und KI-Verarbeitung laufen ausschliesslich in der Schweiz, in Genf und Zürich. Ketl verarbeitet über 46 Millionen Dokumente für über 650 Kunden in 11 regulierten Branchen.
Ketl ist bereits in justitia.swiss integriert. Das Prinzip: Justitia stellt zu, Ketl archiviert. Eingaben und Zustellungen sind auf der Plattform 90 Tage verfügbar und werden in Ketl archiviert. Anwältinnen und Anwälte können die Plattform laut Justitia 4.0 über die Weboberfläche oder über eine Schnittstelle im Dokumentenmanagementsystem ihres Software-Anbieters nutzen (Art. 19 Abs. 2 BEKJ). Die Infrastruktur der Plattform betreiben Schweizer Unternehmen in Schweizer Rechenzentren.
Alle Details zur Integration finden Sie auf unserer Justitia-Seite: Ketl und justitia.swiss.
FAQ
Was ist Justitia 4.0? Justitia 4.0 ist das nationale Programm zur Digitalisierung der Schweizer Justiz. Seine zentrale Plattform justitia.swiss ermöglicht den sicheren elektronischen Austausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft und weiteren Verfahrensbeteiligten und soll Papierprozesse durch elektronische Akten ersetzen.
Was ist das BEKJ und wann tritt es in Kraft? Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) bildet die Rechtsgrundlage der Plattform. Die Bundesversammlung hat es am 20. Dezember 2024 verabschiedet, erste Bestimmungen gelten seit dem 1. Oktober 2025. Die übrigen Bestimmungen sollen nach heutigem Planungsstand am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Ab wann müssen Anwältinnen und Anwälte elektronisch einreichen? Die Pflicht zur elektronischen Eingabe gilt, sobald der jeweilige Kanton die Verfahrensrechte für anwendbar erklärt. Freiwillige elektronische Eingaben sind ab dem geplanten Inkrafttreten am 1. Juli 2027 möglich. Die Kantone können die verbindliche Nutzung frühestens ein Jahr und spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des BEKJ einführen.
Welche Kantone haben die Vereinbarung justitia.swiss ratifiziert? Laut der Plattform-Website haben im Oktober 2026 zwölf Kantone die Vereinbarung ratifiziert: Genf, Schaffhausen, Schwyz, Zug, St. Gallen, Luzern, Uri, Obwalden, Neuenburg, Basel-Landschaft, Graubünden und Thurgau. Für die Gründung der Körperschaft braucht es den Bund und mindestens 18 Kantone.
Was kostet die Nutzung der Plattform? Im Pilotbetrieb ist die Nutzung für die Pilotkantone und die beteiligten Anwältinnen und Anwälte kostenlos. Eine Nutzungsgebühr kann erst mit dem Inkrafttreten des BEKJ erhoben werden, der Bundesrat erlässt dazu eine Ausführungsbestimmung.
Braucht es für Eingaben über justitia.swiss eine qualifizierte elektronische Signatur? Mit dem Inkrafttreten des BEKJ entfällt die Pflicht zur physischen oder qualifizierten elektronischen Signatur bei Eingaben über die Plattform.
Fazit
Justitia 4.0 verändert die Arbeit von Anwaltskanzleien in den kommenden Jahren, und der Zeitpunkt der verbindlichen Nutzung hängt vom Kanton ab. Wer jetzt den kantonalen Fahrplan prüft, Pilotmöglichkeiten kennt und die eigene Dossierführung auf elektronische Dokumente ausrichtet, geht gut vorbereitet in den Übergang.
Nächster Schritt: Prüfen Sie, in welchen Kantonen Ihre Kanzlei Verfahren führt, und notieren Sie den jeweiligen Stand der Ratifikation und des Pilotbetriebs.
→ Ketl und justitia.swiss: Details zur Integration → Ketl für Anwaltskanzleien → revDSG: Definition und Pflichten für Unternehmen → KI Recht Schweiz: Überblick und souveräne Lösungen
Quellen (Abruf am 09.10.2026):
- Bundesamt für Justiz, Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden
- justitia.swiss, die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz
- Justitia 4.0, Merkblatt Inkrafttreten BEKJ (Version Mai 2026)
- Justitia 4.0, Häufige Fragen und Antworten
- Justitia 4.0, Körperschaft justitia.swiss
- Regierungsrat Basel-Stadt, Medienmitteilung vom 18.08.2026
- Kanton Basel-Landschaft, Die Justiz wird digital
- Swissinfo, Basel-Stadt soll justitia.swiss beitreten
- Kanton Genf, La transition numérique de la justice (Übergangsfristen)
- République et canton de Genève, Le dossier judiciaire électronique eDossier
- Netzwoche, Kanton Graubünden bringt Justitia 4.0 dem Ziel näher (15.09.2026)
- Kanton Schwyz, Verwaltungsgericht, Elektronische Eingaben
- Kanton Zürich, Regierungsratsbeschluss Nr. 508/2026 vom 6. Mai 2026
- Kanton Neuenburg, Beitrittsbeschluss vom 26. August 2026